Laut Schulgesetz und Runderlass des Kultusministeriums können Schulleitungen auf Antrag der Eltern Beurlaubungen aus wichtigen Gründen genehmigen.
Diese können beispielsweise sein
- persönliche Anlässe (Kommunion, Hochzeit, Todesfall innerhalb der Familie)
- Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schüler/innen eine besondere Bedeutung haben (Teilnahme an Wettbewerben, Mitwirkung an Aufführungen eines Orchesters, Sportveranstaltungen)
- Erholungsmaßnahmen, wenn das Gesundheitsamt die Maßnahme für erforderlich hält
- religiöse Feiertage
- Fördermaßnahmen für besondere Begabungen
Der Antrag ist von den Eltern schriftlich (per Mail) so früh wie möglich an die Schulleitung zu stellen.