Beurlaubungen


Laut Schulgesetz und Runderlass des Kultusministeriums können Schulleitungen auf Antrag der Eltern Beurlaubungen aus wichtigen Gründen genehmigen. Diese können beispielsweise sein 

  • persönliche Anlässe (Kommunion, Hochzeit, Todesfall innerhalb der Familie)
  • Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schüler/innen eine besondere Bedeutung haben (Teilnahme an Wettbewerben, Mitwirkung an Aufführungen eines Orchesters, Sportveranstaltungen)
  • Erholungsmaßnahmen, wenn das Gesundheitsamt die Maßnahme für erforderlich hält
  • religiöse Feiertage
  • Fördermaßnahmen für besondere Begabungen 

 

Der Antrag ist von den Eltern schriftlich (per Mail) so früh wie möglich an die Schulleitung zu stellen.