Im Herbst eines jeden Jahres finden in der Gemeinschaftsgrundschule Arnold-von-Wied die Anmeldegespräche für die zukünftigen Erstklässler statt. Eine Aufnahme an der Schule ist Voraussetzung für
eine Aufnahme in der OGS.
Sollten Sie Interesse an einem OGS-Platz für Ihr Kind haben, können Sie beim Schulanmeldegespräch eine Voranmeldung
für die OGS ausfüllen und zeitnah im Büro der OGS-Leitung abgeben. Die dort gleichzeitig erhältliche Arbeitgeberbescheinigungen lassen Sie bitte von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen und geben auch
diese in der OGS ab.
Oder sie bringen die Voranmeldung und Arbeitgeberbescheinigungen schon ausgefüllt zur Schulanmeldung mit.
Die Voranmeldung und die Arbeitgeberbescheinigungen sind Voraussetzung für eine Platzvergabe. Unvollständig ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigungen und/oder nach dem auf der Voranmeldung angegebenen Abgabefrist eingehende Anmeldeunterlagen können bei der Platzvergabe nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind.
1. Voranmeldung OGS Schuljahr 24/25
Der OGS-Rat vergibt in den darauffolgenden Wochen die Plätze, d.h. Sie erhalten Anfang bis Mitte April Zu-oder
Absagen. Entscheidungsgrundlage für die Platzvergabe sind die Aufnahmekriterien (s.u.).
Erstmals im Schuljahr 2020/21 müssen laut Ratsbeschluss der Stadt Bonn vom 28.03.19 wohnortnah lebende Kinder vorrangig berücksichtigt werden. Wohnortferne Kinder erhalten nur dann einen OGS-Platz, wenn alle Platzwünsche der wohnortnahen Kinder erfüllt worden sind.
Bei einer Zusage laden wir Sie zu einem Anmeldegespräch ein. Dort erhalten Sie weitere Vertragsunterlagen und Mitteilungen zum Ausfüllen und Unterschreiben.
Weitere wichtige Informationen zum downloaden:
1. Leistungsbeschreibung zum OGS-Vertrag
2. Merkblatt des Betreuungsvertrages
5. Hinweise zur Datenverarbeitung